Klare Antworten zur Barrierefreiheit im Web, zu den zugrunde liegenden Standards und dazu, welche Rolle adasafe dabei spielt. Jede Antwort stützt sich auf maßgebliche Quellen — das W3C, ADA.gov und die EU — und die rechtlichen Ausführungen sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Barrierefreiheit im Web bedeutet, Websites, Werkzeuge und Technologien so zu gestalten und zu entwickeln, dass Menschen mit Behinderungen sie nutzen können. In der Praxis heißt das, dass eine Person das Web wahrnehmen, verstehen, darin navigieren und mit ihm interagieren sowie zu ihm beitragen kann — unabhängig davon, wie sie darauf zugreift: per Screenreader, ausschließlich per Tastatur, per Sprachsteuerung, per Bildschirmlupe oder über Untertitel.
Barrierefreiheit überschneidet sich mit allgemeiner Benutzerfreundlichkeit und kommt allen zugute — auch Menschen mit langsamer Verbindung, älteren Menschen sowie allen, die einen kleinen Bildschirm verwenden oder bei hellem Sonnenlicht lesen.
WCAG steht für die Web Content Accessibility Guidelines. Es handelt sich um den international anerkannten Standard, um Webinhalte barrierefrei zu machen, entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C) im Rahmen seiner Web Accessibility Initiative (WAI).
WCAG ist um vier Prinzipien herum aufgebaut, oft mit POUR abgekürzt: Inhalte müssen wahrnehmbar (Perceivable), bedienbar (Operable), verständlich (Understandable) und robust (Robust) sein. Diesen Prinzipien sind überprüfbare Erfolgskriterien auf drei Konformitätsstufen zugeordnet — A (Minimum), AA und AAA (am strengsten).
WCAG 2.2 ist die aktuelle Version der Richtlinien, im Oktober 2023 vom W3C als formale Recommendation veröffentlicht. Sie baut auf WCAG 2.1 und 2.0 auf und ergänzt neun neue Erfolgskriterien zu Bereichen wie sichtbarem Fokus, Alternativen zu Ziehbewegungen, Mindestgrößen von Zielflächen und barrierefreier Authentifizierung.
„AA“ ist die mittlere der drei Konformitätsstufen. Es ist die Stufe, auf die die meisten Gesetze, Richtlinien und Beschaffungsstandards als Ziel verweisen, sodass „WCAG 2.2 AA“ der Maßstab ist, den die meisten Organisationen anstreben. AA zu erfüllen bedeutet, alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA zu erfüllen.
Der Americans with Disabilities Act (ADA) ist ein US-amerikanisches Bürgerrechtsgesetz aus dem Jahr 1990, das die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verbietet. Title II betrifft bundesstaatliche und kommunale Behörden; Title III betrifft öffentlich zugängliche Unternehmen („public accommodations“).
Das US-Justizministerium (DOJ) vertritt seit Langem die Auffassung, dass sich die Anforderungen des ADA auf die Webangebote dieser Stellen erstrecken. 2024 hat das DOJ eine Title-II-Verordnung erlassen, die WCAG 2.1 AA formal als technischen Standard für Websites und mobile Apps bundesstaatlicher und kommunaler Behörden festlegt. Für private Unternehmen nach Title III hat das DOJ keinen einheitlichen numerischen Standard festgelegt, doch Gerichte und Vergleiche haben WCAG Stufe AA weithin als praktischen Maßstab herangezogen.
Diese Antwort dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wie der ADA auf Ihre konkrete Situation anwendbar ist, klären Sie bitte mit einer qualifizierten Rechtsanwältin oder einem qualifizierten Rechtsanwalt.
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein EU-Gesetz — die Richtlinie (EU) 2019/882 —, das für eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen, darunter E-Commerce, Bankwesen, E-Books, Verkehr und Telekommunikation, einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit vorschreibt. Seine Verpflichtungen gelten ab dem 28. Juni 2025.
EN 301 549 ist der europäische Standard, der die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT festlegt, einschließlich Websites und mobiler Apps. Er übernimmt WCAG (Stufe AA) als Grundlage für Webinhalte, sodass die Erfüllung von WCAG AA zentral für die Konformität mit EN 301 549 und dem EAA ist.
Diese Antwort dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Anforderungen variieren je nach Land und Branche; klären Sie Ihre Pflichten bitte mit einer qualifizierten Fachperson.
Kein Werkzeug kann das garantieren, und adasafe tut es auch nicht. adasafe ist ein automatischer Scanner, der Ihnen hilft, Probleme bei der Barrierefreiheit schnell zu finden und zu beheben — er weist auf wahrscheinliche WCAG-Probleme hin, erklärt sie in verständlicher Sprache und schlägt Lösungen vor.
Automatisierte Tests erfassen nur einen Teil der Barrieren. Viele WCAG-Erfolgskriterien — etwa, ob Alternativtexte aussagekräftig sind, ob die Lesereihenfolge sinnvoll ist oder ob eine Seite mit einem Screenreader durchgängig funktioniert — erfordern menschliches Urteilsvermögen. adasafe ersetzt weder manuelle Tests noch Expertenprüfungen oder Rechtsberatung, und seine Berichte und Konformitätsdokumente sind Arbeitsentwürfe zur Unterstützung Ihrer eigenen Prüfung, keine rechtliche Bescheinigung der Konformität mit dem ADA, WCAG oder dem EAA.
Nutzen Sie adasafe, um Probleme schneller zu erkennen und zu beheben und Ihren Fortschritt zu dokumentieren, und ergänzen Sie es durch manuelle Tests sowie — wo Konformität rechtlich von Bedeutung ist — durch eine qualifizierte Fachperson für Barrierefreiheit oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.